LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.09.2005
10 Sa 73/04
Normen:
BGB § 311 Abs. 3 § 823 Abs. 2 Satz 1 ; SGB IV § 7 d ; StGB § 266 ; InsO § 108 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frieburg - 5 Ca 313/03 - 28.10.2003,

Entgeltansprüche während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit als Insolvenzforderungen - unbegründete Schadensersatzklage gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unterlassener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus Altersteilzeitvertrag im Blockmodell

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 73/04

DRsp Nr. 2006/21452

Entgeltansprüche während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit als Insolvenzforderungen - unbegründete Schadensersatzklage gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unterlassener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus Altersteilzeitvertrag im Blockmodell

1. Ansprüche aus einem gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind gemäß § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt; bei Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell ist danach entscheidend, wann die Arbeitsleistung, die den Ansprüchen zugrunde liegt, erbracht wurde.2. Im Blockmodell der Altersteilzeit ist das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete Arbeit; da damit der insolvenzrechtliche Anspruch für diese Zeit geschuldet ist, handelt es sich sowohl bei dem fortzuzahlenden hälftigen Arbeitsentgelt als auch bei dem Aufstockungsbetrag um Insolvenzforderungen.