BAG - Urteil vom 26.10.1994
5 AZR 404/93
Normen:
BAT § 70 ;
Fundstellen:
AP Nr. 22 zu § 70 BAT
BB 1995, 416
DB 1995, 2534
EzA § 4 TVG Nr. 107
NZA 1995, 858
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 26.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 23/92
ArbG Mannheim, vom 15.01.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 408/91

Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist

BAG, Urteil vom 26.10.1994 - Aktenzeichen 5 AZR 404/93

DRsp Nr. 1995/3163

Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist

»Die schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall genügt zur Wahrung der Ausschlußfrist des § 70 Abs. 1 BAT für eine erneute Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn dazwischen eine Zeit ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt. Es handelt sich dann nicht mehr um denselben Sachverhalt i.S. des § 70 Abs. 2 BAT

Normenkette:

BAT § 70 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, inwieweit dem Kläger wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht.

Der 1931 geborene Kläger ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Neurochirurgie. Vom 1. Januar 197 3 bis zum 30. September 1991 war er Leitender Arzt der Neurochirurgischen Klinik in den Städtischen Krankenanstalten der Beklagten. Dieser Tätigkeit lag der Dienstvertrag der Parteien vom 1. November 1972 zugrunde. Darin heißt es auszugsweise:

"§ 1 Dienstverhältnis

... (4) Auf das Dienstverhältnis finden vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) nur die §§ 6 bis 10, 14, 18, 52, 60 Abs. 1, 66 und 70 Anwendung. ...

§ 5 Vergütung für die Tätigkeit im dienstlichen Aufgabenbereich

(1) Der Leitende Arzt erhält für seine Tätigkeit im dienstlichen Aufgabenbereich (§ 3):