Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger geschuldeten Entgeltfortzahlung für die infolge Krankheit ausgefallene Arbeit an einem Wochenfeiertag.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Druckindustrie, in dem vor allem Zeitungen gedruckt werden. Der Kläger ist bei der Beklagten als Drucker beschäftigt. Beide Parteien sind tarifgebunden. Der Stundenlohn des Klägers belief sich im Jahre 2001 auf DM 36,78.
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