LAG München - Urteil vom 26.11.2003
5 Sa 597/03
Normen:
TVG § 4 Abs. 1 Satz 1 ; MTV (Druckindustrie) § 8 Nr. 1 § 12 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 18834/01

Entgeltfortzahlung für an Wochenfeiertagen wegen Krankheit angefallener Arbeit in der Druckindustrie

LAG München, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 5 Sa 597/03

DRsp Nr. 2006/21551

Entgeltfortzahlung für an Wochenfeiertagen wegen Krankheit angefallener Arbeit in der Druckindustrie

Erfolgt die Berechnung der Lohnfortzahlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung nach dem Lohnausfallprinzip unter Ausschluss des in § 12 Nr. 2 Abs. 1 MTV (Druckindustrie) geregelten Referenzprinzips, hat der erkrankte Arbeitnehmer für den 14.06.2001 (Fronleichnam) Anspruch auf das Entgelt, das er verdient hätte, wenn er an diesem Wochenfeiertag gearbeitet hätte, einschließlich Feiertagsbezahlung und Feiertagszuschlag.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 1 Satz 1 ; MTV (Druckindustrie) § 8 Nr. 1 § 12 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger geschuldeten Entgeltfortzahlung für die infolge Krankheit ausgefallene Arbeit an einem Wochenfeiertag.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der Druckindustrie, in dem vor allem Zeitungen gedruckt werden. Der Kläger ist bei der Beklagten als Drucker beschäftigt. Beide Parteien sind tarifgebunden. Der Stundenlohn des Klägers belief sich im Jahre 2001 auf DM 36,78.