LAG Niedersachsen - Urteil vom 19.01.1998
11 Sa 1740/97
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1, Abs. 3 § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1423
DB 1998, 1238
FA 1998, 295
LAGE § 8 EFZG Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Nienburg, vom 24.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 500/97

Entgeltfortzahlung: Kündigung aus Anlaß der Erkrankung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses

LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.01.1998 - Aktenzeichen 11 Sa 1740/97

DRsp Nr. 2002/17008

Entgeltfortzahlung: Kündigung aus Anlaß der Erkrankung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses

»1. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der ersten 4 Wochen aus Anlaß der Erkrankung, dann entsteht wegen § 3 EFZG auch nicht nach § 8 Abs. 1 EFZG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum. 2. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über die ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses an, dann hat der Arbeitnehmer gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Gesamtdauer von 6 Wochen unter Abzug der in den ersten 4 Wochen liegenden Arbeitsunfähigkeitszeiten.«

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1, Abs. 3 § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin aus übergegangenem Recht gemäß § 8 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz in Höhe von 3.558,53 DM.