BSG - Urteil vom 01.10.2009
B 3 KS 4/08 R
Normen:
KSVG § 25 Abs. 1 S. 1; KSVG § 27 Abs. 1a S. 2;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 04.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 16 KR 5/08
SG Köln, vom 12.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 KR 3/07

Entrichtung der Künstlersozialabgabe nach dem KSVG auf Honorare der Jury-Mitglieder in einer Fernsehshow; künstlerische Leistung der Jurorentätigkeit in der Castingshow DSDS

BSG, Urteil vom 01.10.2009 - Aktenzeichen B 3 KS 4/08 R

DRsp Nr. 2010/2555

Entrichtung der Künstlersozialabgabe nach dem KSVG auf Honorare der Jury-Mitglieder in einer Fernsehshow; künstlerische Leistung der Jurorentätigkeit in der Castingshow DSDS

Die Vergütung von Juroren für ihre Mitwirkung an TV-Castingshows unterliegt der Künstlersozialabgabe, wenn ihre Beiträge nach dem Sendekonzept selbst zur Unterhaltung beitragen sollen.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. September 2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 173.462,92 Euro festgesetzt.

Normenkette:

KSVG § 25 Abs. 1 S. 1; KSVG § 27 Abs. 1a S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe (KSA) auf Honorare für Jury-Mitglieder in einer Casting- und Unterhaltungsshow für die Jahre 2001 bis 2005.