I. Der Kläger ist als jugoslawischer Staatsangehöriger nach Deutschland gekommen und lebt seit mehr als zwanzig Jahren in Frankfurt/Main, ohne bisher die deutsche Staatsbügerschaft erworben zu haben. Bis Anfang 1985 leitete er als Geschäftsführer eine Bar im Frankfurter Bahnhofsviertel. In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 1985 wurde er in seiner Wohnung überfallen, angeblich von zwei Landsleuten und einem Rumänen. Dabei erlitt er durch zahlreiche Beilhiebe auf den Kopf schwere Schädel-Hirn-Traumen, die nach einem vom beklagten Versorgungsträger eingeholten nervenärztlichen Gutachten zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 vH geführt haben.
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