Entschädigung des Sachverständigen: Vorschusspflicht in arbeitsgerichtlichen Verfahren
LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.1992 - Aktenzeichen 16 Sa 583/89
DRsp Nr. 2002/8855
Entschädigung des Sachverständigen: Vorschusspflicht in arbeitsgerichtlichen Verfahren
1. § 7 Abs. 1ZSEG zwingt nicht dazu, den Begriff "bestimmte Entschädigung" ausschließlich in dem Sinn zu verstehen, dass damit nur ein von vornherein feststehender Gesamtbetrag gemeint sei. Die Festlegung auf einen bestimmten Stundensatz reicht aus.2. Die Vorschusspflicht im Sinne des § 7 Abs. 1ZSEG gilt auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Aus dem rechtspolitischen Sinn des § 7ZSEG, wonach die besondere Entschädigung aus dieser Bestimmung nicht zu Lasten der Staatskasse gehen darf, ist zu folgern, daß ein ausreichender Deckungsbeitrag auch dann zu zahlen ist, wenn im übrigen (§ 12 Abs. 4 Satz 2 ArbGG) eine Vorschusspflicht nicht besteht.
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