Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Oktober 2019 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 779,14 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt eine höhere Entschädigung wegen überlanger Dauer eines vor dem SG Berlin geführten Kostenerstattungsverfahrens (S
Das Entschädigungsgericht hat die unangemessene Dauer des vor dem
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