LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.06.2021
7 Sa 185/21
Normen:
TVöD § 37; ZPO § 256;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 5
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 10470/19

Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsAusübung des Direktionsrechts durch Veränderung der ArbeitsaufgabenKein Schmerzensgeldanspruch wegen Nichtbeschäftigung durch Arbeitgeber

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 185/21

DRsp Nr. 2021/13869

Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Ausübung des Direktionsrechts durch Veränderung der Arbeitsaufgaben Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Nichtbeschäftigung durch Arbeitgeber

1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro, weil ihn der Arbeitgeber trotz bestehendem Arbeitsverhältnis nicht beschäftigt und damit sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt hat. 2. Ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld besteht mangels kausaler Gesundheitsverletzung nicht. 3. Die Entziehung von Arbeitsaufgaben ist durch die Ausübung des Direktionsrechts nach § 315 BGB gedeckt. 4. Den Arbeitnehmer wiederholt auf Fortbildungsveranstaltungen zu schicken stellt keine angemessene Beschäftigung dar.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. September 2020 - 56 Ca 10470/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. September 2019 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.