Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.11.2020 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten Klägers wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung anlässlich einer Stellenbewerbung.
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