OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 09.01.2023
3 L 115/22
Normen:
lfSG § 56;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 24.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 163/21

Entschädigungszahlung nach § 56 lfSG; Wegfall des aufgrund stufenweiser Wiedereingliederung gezahlten Übergangsgeldes

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.01.2023 - Aktenzeichen 3 L 115/22

DRsp Nr. 2023/2291

Entschädigungszahlung nach § 56 lfSG; Wegfall des aufgrund stufenweiser Wiedereingliederung gezahlten Übergangsgeldes

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 24. Oktober 2022 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 808,52 Euro festgesetzt.

Normenkette:

lfSG § 56;

Gründe

I. Der zulässige Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 24. Oktober 2022 zuzulassen, hat in der Sache keinen Erfolg.

1. Die von dem Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.