Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben.
Der Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Juni 2022 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger finanzierte seit dem 1.8.2018 eine dreijährige Berufsausbildung für Frau M... N..., geb. am ..., zur Fachpraktikantin Hauswirtschaft im Haus Christopherus in W.... Mit Schreiben vom 5.3.2019 machte der Kläger einen Anspruch auf Kostenerstattung und Fallübernahme gegenüber der Beklagten geltend. Diese lehnte mit Schreiben vom 25.3.2019 die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, Frau N... gehöre nicht zum förderungsfähigen Personenkreis im Sinne des § 19 SGB III.
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