I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. März 2017 -
Die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Umgruppierung der Mitarbeiter Frau N. K., Frau M. Sch., Herr B. U., Frau O. Sh., Frau B. Kl. und Herr C. G. in die Gehaltsgruppe 2b des Gehaltstarifvertrages für den Hamburger Einzelhandel wird ersetzt.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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