Der Antragsgegner ist der nach § 91 SGB V gebildete Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Er beabsichtigte, seine im Januar 1999 neu gefassten Richtlinien nach § 92 SGB V über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung bekannt zu machen, durch die auch von der Antragstellerin hergestellte Arzneimittelgruppen als unwirtschaftlich von der Verordnung ausgeschlossen werden.
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