Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2017, Az.
Die Anträge werden zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird verworfen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
i. Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Arbeitgeberin) gehört zur A.-Gruppe, die u. a. Halbleiterchips entwickelt, produziert und vertreibt. Sie hat ihren Sitz in A-Stadt.
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