I. Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch auf Erstattung der an Frau G. gezahlten Arbeitslosenhilfe (Alhi) streitig.
Frau G. hatte von der Klägerin bis 3. Dezember 1985 Arbeitslosengeld (Alg) und vom 4. Dezember 1985 bis 31. Januar 1986 Alhi bezogen. Der Beklagte gewährte der Versicherten G. mit Bescheid vom 28. Dezember 1988 wegen der Folgen einer als Berufskrankheit der Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|