BSG - Beschluss vom 09.04.2008
B 6 KA 18/07 B
Normen:
GVGEG § 13 Abs. 2 S. 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 3 ; MiStra Nr. 26 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6 ;

Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes wegen Abrechnungsbetrug

BSG, Beschluss vom 09.04.2008 - Aktenzeichen B 6 KA 18/07 B

DRsp Nr. 2008/15805

Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes wegen Abrechnungsbetrug

Die Pflicht des Vertragsarztes zu peinlich genauer Abrechnung der von ihm erbrachten Leistungen gehört zu den essentiellen Grundlagen von dessen Mitgliedschaft in der KÄV. Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, dass erkannten Abrechnungsbetrügereien eines Vertragsarztes auch von Seiten der KÄV und von den Zulassungsgremien unverzüglich nachgegangen werden kann um fortdauernde oder fortgesetzte Schädigungen der übrigen Vertragsärzte zu vermeiden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GVGEG § 13 Abs. 2 S. 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 3 ; MiStra Nr. 26 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung.