Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 230 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
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