Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2016 abgeändert. Die Beigeladene wird verurteilt an den Kläger 8.148,93 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz ab 26. September 2017 zu zahlen. Der Beigeladene trägt die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 8.148,93 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung der Leistung "Übergangshaus"; insbesondere geht es darum, wer den Unterkunftsanteil an der Gesamtvergütung zu tragen hat, der Beklagte oder der Beigeladene.
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