LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.04.2018
6 Sa 205/18
Normen:
ZPO § 114;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 10.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5710/17

Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei verspätetem Einspruch gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.04.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 205/18

DRsp Nr. 2018/6956

Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei verspätetem Einspruch gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil

Orientierungssätze: Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren ohne hinreichende Erfolgsaussicht; verspäteter Einspruch gegen Versäumnisurteil

Mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist die Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn der Kläger gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil verspätet Einspruch eingelegt hat.

Tenor

Der Antrag des Klägers Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 10. Januar 2018 - 3 Ca 5710/17 - zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 114;

Gründe