LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.04.2018
6 Ta 62/18
Normen:
ZPO § 114;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 10.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5710/17

Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei verspätetem Einspruch gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.04.2018 - Aktenzeichen 6 Ta 62/18

DRsp Nr. 2018/6957

Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei verspätetem Einspruch gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil

Orientierungssätze: Erfolglose Beschwerde wegen Versagung der PKH mangels hinreichender Erfolgsaussicht; verspäteter Einspruch gegen Versäumnisurteil

Mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist die Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn der Kläger gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil verspätet Einspruch eingelegt hat.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 10. Januar 2018 - 3 Ca 5710/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114;

Gründe