Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 28.10.2015 -
Der Klägerin wird zusätzlich Prozesskostenhilfe für den Antrag zu 1. bewilligt, soweit damit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 15.08.2015 geltend gemacht wird. Die weitergehende sofortige Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen.
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