OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.01.2018
6 B 1608/17
Normen:
LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 146 Abs. 4 S. 1 und S. 6;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 2687/17

Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Oberforstrats gegen die Aufforderung zur Unterziehung einer amtsärztlichen Untersuchung bei Geltendmachung einer fehlenden Beteiligung des Personalrats

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.01.2018 - Aktenzeichen 6 B 1608/17

DRsp Nr. 2018/3304

Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Oberforstrats gegen die Aufforderung zur Unterziehung einer amtsärztlichen Untersuchung bei Geltendmachung einer fehlenden Beteiligung des Personalrats

Erfolglose Beschwerde eines Oberforstrats, der sich gegen die Aufforderung wendet, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 146 Abs. 4 S. 1 und S. 6;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen keine Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Beschlusses.