Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land dem Kläger für die Zeit vom 01.05.1985 bis zum 31.08.1987 restliche Vergütung sowie Urlaubsgeld für die Jahre 1985 bis 1987 schuldet.
Der am 04.12.1952 geborene Kläger ist Assessor des Lehramts. Er steht seit Beginn des Schuljahres 1981/1982 als Angestellter in den Diensten des beklagten Landes und unterrichtet an einem Gymnasium in den Fächern Deutsch und Geschichte/Gemeinschaftskunde.
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