LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.06.2013
21 Sa 1456/12
Normen:
SGB IX § 84 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 1 Ca 471/11 - 02.10.2012,

Erforderlichkeit eines betrieblichen EingliederungsmanagementsBetriebliches Eingliederungsmanagement und arbeitsmedizinische UntersuchungKrankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigungsanspruch

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.06.2013 - Aktenzeichen 21 Sa 1456/12

DRsp Nr. 2013/24367

Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Betriebliches Eingliederungsmanagement und arbeitsmedizinische UntersuchungKrankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigungsanspruch

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht deshalb entbehrlich, weil arbeitsmedizinische Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass die gehäuften krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen können oder dass gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Beruhen die Fehlzeiten eines Arbeitnehmers auf einer überdurchschnittlichen Krankheitsanfälligkeit, so kann Gegenstand eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auch die Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Änderung der generellen (d. h. auch privaten) Lebensweise sein, damit der Arbeitnehmer auf diese Weise seine gesundheitliche Verfassung gerade bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten verbessert und damit seine Krankheitsanfälligkeit mindert. Auch wenn die Umsetzung des im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erarbeiteten Konzeptes nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Arbeitnehmer obliegt, ist die Erarbeitung eines derartigen Konzeptes noch Bestandteil des betrieblichen Eingliederungsmanagements.