Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 03.08.2023 wird der am 24.07.2023 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 21.07.2023 -
Die in beiden Instanzen angefallenen notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
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