LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.02.2017
2 Sa 1278/16
Normen:
MuSchG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 30.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 13/16

Erfüllung des Urlaubsanspruchs während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots gem. § 3 Abs. 1 MuSchG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2017 - Aktenzeichen 2 Sa 1278/16

DRsp Nr. 2017/14699

Erfüllung des Urlaubsanspruchs während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots gem. § 3 Abs. 1 MuSchG

Eine bloße Möglichkeit für den Arbeitgeber zur Umsetzung einer schwangeren Arbeitnehmerin reicht im Fall eines individuellen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht aus, um den neben der Vornahme der Leistungshandlung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB ebenfalls erforderlichen Leistungserfolg eintreten zu lassen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 30. August 2016 - Az. 3 Ca 13/16 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin an Urlaubsabgeltung weitere € 846,60 EUR (in Worten: Achthundertsechsundvierzig und 60/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2015 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MuSchG § 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug um die Frage, ob die Beklagte zur Abgeltung weiterer 13 Urlaubstage aus dem Urlaubsjahr 2015 verpflichtet ist.

Die Beklagte betreibt Spielhallen und beschäftigt über 100 Arbeitnehmer.