LAG Köln - Urteil vom 27.07.1999
13 Sa 207/99
Normen:
0BGB §§ 363, 364; TVG § 4 ; MTV Metallindustrie NRW § 19 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2862/97

Erfüllung; Teil-Erfüllung; Annahme an Erfüllungs Statt; Ausschlussklausel; Arbeitsvertrag; Arbeitsordnung

LAG Köln, Urteil vom 27.07.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 207/99

DRsp Nr. 2000/2168

Erfüllung; Teil-Erfüllung; Annahme an Erfüllungs Statt; Ausschlussklausel; Arbeitsvertrag; Arbeitsordnung

»1. Nimmt ein Arbeitnehmer ein ihm zur Kompensation eines vertraglichen Garantietantiemeanspruchs zu einem fiktiven Verrechnungskurs angebotenes Aktienpaket kommentar- und protestlos entgegen und tätigt damit in der Folgezeit eigene Geschäfte, so kann er nach mehr als 15 Monaten nicht erstmals einwenden, aufgrund des reellen Aktienkurswertes sei nur Tellerfüllung eingetreten. 2. Erklärt ein Individualarbeitsvertrag eine unternehmensweit praktizierte Arbeitsordnung ausdrücklich zum "ergänzenden Vertragsinhalt", so wird auch eine tarifliche Ausschlussklausel wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogen, auf die die Arbeitsordnung ihrerseits verweist.«

Normenkette:

0BGB §§ 363, 364; TVG § 4 ; MTV Metallindustrie NRW § 19 ;
Vorinstanz: ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen