Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Juli 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Säumniszuschlags wegen der verspäteten Entrichtung einer Ausgleichsabgabe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|