Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 26.10.2022 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.12.2022 und 28.07.2023 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung aus seiner dänischen Rente für die Zeit ab Januar 2019.
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