Erhebung von Stundungszinsen bei Aufrechnung einer Erstattungsforderung
BSG, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen 9a RV 23/90
DRsp Nr. 1998/7813
Erhebung von Stundungszinsen bei Aufrechnung einer Erstattungsforderung
1. Wenn die Verwaltung mangels anderweitiger Vollstreckungsmöglichkeiten ihren Erstattungsanspruch gegen laufende monatliche Geldleistungen bis zur zulässigen Höhe aufrechnet, berechtigt § 59BHO nicht zur Erhebung von Stundungszinsen (Anschluß an BSG vom 30.1.1991 - 9a RV 3/90 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 8). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]