Die Klägerin hat gegen die Beklagte, ihre ehemalige Arbeitgeberin, zunächst eine Kündigungsschutzklage erhoben. Im Gütetermin vom 02.07.2004 wurde die Sitzung im Rahmen der Güteverhandlung zur Beratung der Parteien unterbrochen, sodann fortgesetzt und endete schließlich mit einem verfahrensbeendenden Vergleich, der neben einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einer unwiderruflichen Freistellung der Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung ihrer Bezüge, und die Zahlung einer Abfindung zwei weitere Ziffern enthält:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|