BSG - Urteil vom 04.12.1991
2 RU 47/90
Normen:
RVO § 581 Abs. 1, § 581 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BSGE 70, 47
SozR 3-2200 § 581 Nr. 1

Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

BSG, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen 2 RU 47/90

DRsp Nr. 1998/7719

Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

1. Im Rahmen des § 581 Abs 2 RVO liegen die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 581 Abs. 1, § 581 Abs. 2 ;

Gründe:

I

Streitig ist, ob dem Kläger eine Verletztenrente aufgrund berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit zu gewähren ist.