LAG Berlin - Urteil vom 12.12.2003
13 Sa 2144/03
Normen:
TzBfG § 8 Abs. 4 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2004, 522
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 81 Ca 15355/01

Erledigung eines Teilzeitverlangens bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages

LAG Berlin, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 2144/03

DRsp Nr. 2004/5296

Erledigung eines Teilzeitverlangens bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages

»Durch den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages wird eine Klage nach § 8 TzBfG auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit und Neuverteilung auf bestimmte Wochentage gegenstandslos. Denn der Anspruch auf Reduzierung und Neuverteilung der Arbeitszeit bezieht sich nicht nur gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG auf die "vertraglich vereinbarte Arbeitszeit", sondern korrespondiert auch mit den betrieblichen Gründen, die der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers als Einwendung entgegenhalten kann. Wird der Arbeitsvertrag geändert, ändert sich der zu beurteilende Gegenstand für die Einlassungen des Arbeitgebers.«

Normenkette:

TzBfG § 8 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Montag bis Donnerstag auf Wunsch des Klägers.