Die Parteien streiten über Krankenvergütung der Klägerin für die Zeit vom 17.12.2002 bis zum 27.01.2003.
Die am 28.09.1971 geborene Klägerin war bei dem Beklagten in der Zeit vom 08.04.2002 bis zum 31.01.2003 als Fahrerin beschäftigt. Ihre Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt 1.500,-- EUR.
Der Beklagte betreibt ein Transportunternehmen und beschäftigt cirka 11 Arbeitnehmer.
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