OVG Nordrhein-Westfalen, vom 15.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 3993/02
VG Köln, vom 05.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3469/99
Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen
BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - Aktenzeichen 5 C 16.04
DRsp Nr. 2006/7709
Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen
»Der Anspruch auf Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 92 a Abs. 4 Satz 1 BSHG erlischt in entsprechender Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 der Bestimmung in drei Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem er aufgrund der Rücknahme der rechtswidrigen Sozialhilfebewilligung entstanden ist.«