Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung, Klagebefugnis des ermächtigten Arztes gegen Anerkenntnis des Berufungsausschusses und der Kassenärztlichen Vereinigung, Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung für ermächtigte Ärzte, Voraussetzungen für eine Verlängerung
SG Marburg, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 418/07
DRsp Nr. 2008/9309
Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung, Klagebefugnis des ermächtigten Arztes gegen Anerkenntnis des Berufungsausschusses und der Kassenärztlichen Vereinigung, Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung für ermächtigte Ärzte, Voraussetzungen für eine Verlängerung
1. Gegen ein vom Berufungsausschuss abgegebenes und von der Kassenärztlichen Vereinigung angenommenes Anerkenntnis, durch das eine vom Berufungsausschuss ausgesprochene Ermächtigung wieder aufgehoben wird, kann ein ermächtigter Arzt seinerseits klageweise vorgehen.
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