BSG - Urteil vom 21.08.1991
2 RU 37/90
Normen:
RVO § 804 Abs. 2 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 804 Nr. 1

Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der Forstwirtschaft

BSG, Urteil vom 21.08.1991 - Aktenzeichen 2 RU 37/90

DRsp Nr. 1998/7716

Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der Forstwirtschaft

1. Eine Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 804 Abs. 2 RVO kann Unternehmern der Forstwirtschaft, die kein eigenes Forstpersonal beschäftigen, sondern die Arbeiten von der staatlichen Forstverwaltung ausführen lassen, nicht gewährt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 804 Abs. 2 ;

Gründe:

I

Streitig ist, ob dem Kläger als forstwirtschaftlichem Unternehmer eine Ermäßigung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu gewähren ist.