I.
Der Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 23.06.2014 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Am 13.10.2014 wurde die Vergütung festgesetzt. Am selben Tag wurde eine Verfügung an die Antragstellerin direkt und an ihre Prozessbevollmächtigten versandt, in der es u. a. heißt:
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