LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.10.2002 L 12 AL 3608/99
Normen:
SchwbG § 11 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1 ;
Ermittlung der Ausgleichsabgabe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - Aktenzeichen L 12 AL 3608/99
DRsp Nr. 2006/24113
Ermittlung der Ausgleichsabgabe
In Betrieben der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind die Leiharbeitnehmer für die Ermittlung der Ausgleichsabgabe gemäß § 11 Abs. 1SchwbG mit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Beschäftigungspflicht im Sinne des § 5SchwbG sind auch die anderen Unternehmen oder Betrieben gewerbsmäßig überlassenen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]