LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.10.2002
L 12 AL 3608/99
Normen:
SchwbG § 11 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1 ;

Ermittlung der Ausgleichsabgabe

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - Aktenzeichen L 12 AL 3608/99

DRsp Nr. 2006/24113

Ermittlung der Ausgleichsabgabe

In Betrieben der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind die Leiharbeitnehmer für die Ermittlung der Ausgleichsabgabe gemäß § 11 Abs. 1 SchwbG mit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Beschäftigungspflicht im Sinne des § 5 SchwbG sind auch die anderen Unternehmen oder Betrieben gewerbsmäßig überlassenen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SchwbG § 11 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1 ;