Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch seine Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Erstattung für geleistete Zuzahlungen und hierbei über die Berechnung der Belastungsgrenze.
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