Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22. Mai 2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom18. November 2013 nicht zum 31. Dezember 2013 beendet worden ist, sondern bis zum 30. April 2014 fortbestanden hat.
II. III.
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