OLG Düsseldorf, vom 17.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen II-2 UF 61/07
AG Düsseldorf, vom 15.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 267 F 333/06
Ermittlung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt im Falle des Verfügens des Unterhaltspflichtigen über höhere Einkünfte als sein Ehegatte; Kriterien für die Bemessung der Haushaltsersparnis; Behandlung von Aufwendungen für eine Hausratsversicherung und Haftpflichtversicherung als vorweg abziehbare Verbindlichkeiten bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung im Falle des Eintretens des Unterhaltspflichtigen vor Erreichen der gesetzlichen Altergrenze in den Ruhestand; Anerkennung eines unterhaltsrechtlichen Bedarfs in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags sowie des Zusatzbarbetrags
BGH, Urteil vom 28.07.2010 - Aktenzeichen XII ZR 140/07
DRsp Nr. 2010/14884
Ermittlung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt im Falle des Verfügens des Unterhaltspflichtigen über höhere Einkünfte als sein Ehegatte; Kriterien für die Bemessung der Haushaltsersparnis; Behandlung von Aufwendungen für eine Hausratsversicherung und Haftpflichtversicherung als vorweg abziehbare Verbindlichkeiten bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung im Falle des Eintretens des Unterhaltspflichtigen vor Erreichen der gesetzlichen Altergrenze in den Ruhestand; Anerkennung eines unterhaltsrechtlichen Bedarfs in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags sowie des Zusatzbarbetrags
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