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Die klagende Ersatzkasse beanstandet die Berechnung des Jahresausgleichs im Risikostrukturausgleich (RSA) nach den §§ 266, 267 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) für die Jahre 1994 und 1995.
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