BVerfG - Beschluß vom 10.05.2004
1 BvR 368/99
Normen:
ALG § 32 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2004, 588
Vorinstanzen:
BSG, vom 08.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen B 10/4 LW 10/96 R

Ermittlung des Einkommens eines Landwirts im sozialgerichtlichen Verfahren

BVerfG, Beschluß vom 10.05.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 368/99

DRsp Nr. 2004/10591

Ermittlung des Einkommens eines Landwirts im sozialgerichtlichen Verfahren

Die Einkommensermittlung nach Beziehungswerten im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses zu Beiträgen zur landwirtschaftlichen Alterssicherung ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Landwirt im sozialgerichtlichen Verfahren nicht einmal ansatzweise vorgetragen hat, wie hoch er selbst sein landwirtschaftliches Einkommen einschätzt.

Normenkette:

ALG § 32 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 (BGBl I S. 1890).