LAG Köln - Beschluss vom 04.11.2014
11 Ta 147/14
Normen:
§ 115 I 3 Nr. 4 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 04.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3156/13

Ermittlung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe einzusetzenden Einkommens bei SchwerbehinderungBerücksichtigung eines pauschalen Freibetrages

LAG Köln, Beschluss vom 04.11.2014 - Aktenzeichen 11 Ta 147/14

DRsp Nr. 2015/862

Ermittlung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe einzusetzenden Einkommens bei Schwerbehinderung Berücksichtigung eines pauschalen Freibetrages

Die Anerkennung eines pauschalen Freibetrags wegen Schwerbehinderung setzt jedenfalls voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 SGB XII vorliegen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.11.2013 - 7 Ca 3156/13 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

§ 115 I 3 Nr. 4 ZPO;

Gründe

Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der Klägerin ist unbegründet.