Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 24. Januar 2008 und das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2008 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen mit der Maßgabe, dass der Ersatzbetrag 4.534,36 Euro beträgt.
Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten nur noch darüber, ob der Kläger der Beklagten für die Zeit vom 1. Oktober 1997 bis zum 12. Januar 1999 geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ersetzen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|