Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. September 2012 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. März 2012 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 60%, der Kläger zu 40% zu tragen.
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