LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.10.2013
12 Sa 1588/12
Normen:
SGB IX § 84 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 19.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 138/12

Ersatzzustellung UrteilDarlegung anderweitiger BeschäftigungBeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1588/12

DRsp Nr. 2014/12012

Ersatzzustellung Urteil Darlegung anderweitiger Beschäftigung Beschäftigung auf anderem Arbeitsplatz

1. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Ersatzzustellung des Urteils durch Einlegen in den Briefkasten nach § 180 ZPO. 2. Den Arbeitgeber trifft bei einer krankheitsbedingten Kündigung die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nicht zu erwarten und eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nicht gegeben ist. Legt der Arbeitnehmer dar, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, ist es Sache des Arbeitgebers, eingehend darzulegen, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht möglich ist. 3. Zur Vermeidung einer Kündigung kommt auch eine vorübergehende andere Tätigkeit in Betracht, solange sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zumindest über den nächsten möglichen Kündigungszeitpunkt hinaus verlängert.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. September 2012 - 6 Ca 138/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. März 2012 aufgelöst worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 60%, der Kläger zu 40% zu tragen.