Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. März 2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.800,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
100,00 € seit 01.09.2009,
350,00 € seit 01.10.2009,
250,00 € seit 01.11.2009,
200,00 € seit 01.12.2009,
150,00 € seit 01.02.2010,
150,00 € seit 01.03.2010,
200,00 € seit 01.05.2010,
200,00 € seit 01.06.2010,
350,00 € seit 01.07.2010,
150,00 € seit 01.08.2010,
300,00 € seit 01.10.2010,
150,00 € seit 01.11.2010,
200,00 € seit 01.12.2010 und
50,00 € seit 01.01.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für jede von ihm gefahrene Doppel- und Außerkreistour 50,00 € pro Tour zu zahlen.
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