BSG - Urteil vom 10.05.2007
B 7a AL 48/06 R
Normen:
ArbMDienstLG 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 3 ; SGB II § 20 Abs. 2 § 24 § 65 Abs. 4 ; SGB III § 190 Abs. 3 S. 1 § 428 Abs. 1 ;

Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit

BSG, Urteil vom 10.05.2007 - Aktenzeichen B 7a AL 48/06 R

DRsp Nr. 2008/15808

Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe für ältere Arbeitslose mit einer Erklärung nach § 428 SGB III und die Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ArbMDienstLG 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 3 ; SGB II § 20 Abs. 2 § 24 § 65 Abs. 4 ; SGB III § 190 Abs. 3 S. 1 § 428 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt die Zahlung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) über den 31. Dezember 2004 hinaus.

Der im Jahre 1945 geborene Kläger meldete sich im Dezember 1996 bei der Beklagten arbeitslos und bezog zunächst Arbeitslosengeld (Alg). Nach Erschöpfung dieses Anspruchs stand er seit dem 21. Juni 1997 fortlaufend im Bezug von Alhi bei der Beklagten. Am 30. März 2003 unterschrieb der Kläger eine Erklärung zur Inanspruchnahme von Alg und Alhi unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Durch Bescheid vom 3. Juni 2004 bewilligte die Beklagte dem Kläger zuletzt Alhi bis zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 135,94 EUR wöchentlich.